Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat am Montag ein Diskussionsforum zur Modernisierung des Datenschutzrechts in Deutschland eröffnet. Im Mittelpunkt steht das von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verabschiedete Eckpunktepapier “Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert” (PDF-Datei), in dem die Datenschützer unter anderem fordern, dass personenbezogene Daten nur noch für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie tatsächlich erhoben wurden.

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In einem Artikel in der Washington Post verspricht Mark Zuckerberg den Facebook-Usern eine einfachere Konrolle ihrer Privatsphäre. Der Facebook-Gründer und -Chef antwortet damit auf die zunehmende Kritik wegen mangelndem Datenschutz an seinem Unternehmen, die offenbar zu einem ernsthaften Problem wird. So hatte das Sicherheitsunternehmen Sophos in einer Umfrage gefunden, dass Facebook-Mitglieder sich zunehmend um ihre Privatsphäre sorgen und daher einen Absprung erwägen.

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Facebook ist wegen seiner Änderungen in den Datenschutzbestimmungen in der jüngeren Vergangenheit schon des öfteren in den Schlagzeilen.

Auf der f8 Entwickler-Konferenz stellt Facebook nun neue Funktionen vor. So ist es unter anderem den Facebook Applikationen nun möglich auf die persönlichen Daten zurückzugreifen und diese auszulesen.

Dieser Artikel bei ReadWriteWeb erklärt, warum das problematisch sein könnte.



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Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) enttäuscht gezeigt über dessen Nutzbarkeit. Der freie Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen wird hierzulande noch nicht als Beitrag zur Stärkung demokratischer Entscheidungsprozesse angesehen, heißt es im 2. Tätigkeitsbericht des Kontrolleurs, der heise online vorliegt. Es handle sich um einen “steinigen Weg”, bis sich ein Wandel “von der generellen Amtsverschwiegenheit zu einer offenen Verwaltung” durchsetzen und “selbstverständliche Normalität” werde. Das liege sicherlich nicht nur an dem immer noch unzureichenden Bekanntheitsgrad der gesetzlichen Regelung. Vielmehr werde die neue Offenheit “in manchen Verwaltungen nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt” und nur angewendet, wenn dies “unumgänglich” sei.

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Der Streit um die Speicherung der Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten aller deutschen Bürger auf Vorrat ist noch lange nicht ausgestanden. Nachdem in den vergangenen Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Strafverfolgern immer wieder Forderungen nach einer schnellen Neuregelung erhoben wurden und die Politik sich darüber stritt, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig sei und ob sie möglichst schnell neu geregelt werden müsse, melden sich nun 48 zivilgesellschaftliche Organisationen zu Wort. Sie fordern eine vollständige Abschaffung aller Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, auch auf EU-Ebene.

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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde geben an, damit den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen verbessern zu wollen. Die Verhandlung über die Details des Abkommens finden seit 2007 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weshalb auch der genaue Verhandlungsstand unbekannt war.

Jetzt (März 2010) gelangte eine Vorabversion auf unbekanntem Weg ins Internet. Teilnehmer sind: Die USA, Kanada, die Europäische Union (vertreten durch die EU Kommission), Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Europäische Kommission nennt drei Ansatzpunkte, über die das ACTA Urheberrechte forcieren wird:

1. Internationale Kooperation
2. Abstimmung des Gesetzesvollzugs
3. Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums

Anfang März 2010 forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission in einem interfraktionellen Entschließungsantrag auf, das Parlament über alle Phasen der Verhandlungen zu informieren.

Bürgerrechtler kritisieren das im Geheimen verhandelte Abkommen gegen Filesharing heftig. Die EU-Kommission versucht sich nun in Offenheit. Kritiker beruhigt das nicht.

Nun ist der Entwurf, über den so geheim verhandelt worden ist, durchgesickert und im Netz verbreitet worden. Auf Gulli.com findet sich eine Zusammenfassung der wichtigsten und kritischsten Punkte!

Jack Goldsmith und Lawrence Lessig, bekannte Rechtsprofessoren der Harvard University, bezweifeln das Obamas Vorgehen im ACTA-Prozess mit der US-Verfassung vereinbar ist.

Hier ein Link zu einer Transkription des Dokuments (mit dem Diskussionsstand) und ein Link zum PDF.

Die Verbraucherschutzuorganisation Transatlantic Consumer Dialogue (TACD), geht noch sehr viel weiter in der Kritik:

“ACTA versucht, die Provider haftbar zu machen und damit die Installation von Inhaltefiltern zu fördern”, schreibt der TACD, “diese Maßnahmen würden die Provider zu einer Art Privatpolizei machen. Die Privatisierung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, die hier als ‘Selbstregulierung’ bezeichnet wird, würde auf eine umfassende Überwachung des Internet hinauslaufen und die Privatsphäre der Bürger unterminieren. ACTA wird dazu führen, dass Filtern und Blockieren von digitalen Ressourcen im Namen des Schutzes des geistigen Eigentums blockiert wird. Es wird direkte negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und Kommunikation haben. Mit ACTA könnte die EU ihre moralische Legitimität verlieren, auf deren Grundlage sie für die Menschenrechte eintritt.”

Link: Die wichtigsten Kritikpunkte der TACD im Überblick.



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heise.de berichtet:

In einem Vorschlag zur Neufassung seiner Datenschutzregeln kündigt Facebook an, Kundendaten an “überprüfte” (pre-approved) Websites und Anwendungen Dritter weiterzuleiten. Dazu sei das Unternehmen “gezwungen”, um seinen Nutzern “die Möglichkeit zu geben, auch außerhalb von Facebook nützliche Erfahrungen im sozialen Bereich machen zu können.” Die “betreffenden Webseiten und Anwendungen (müssen), ein Zulassungsverfahren … durchlaufen” und gesonderte Vereinbarungen zum Schutz der Privatsphäre unterzeichnen.

Die Datenübermittlung findet automatisch statt, wenn ein Nutzer die jeweilige Website besucht, während er noch bei Facebook angemeldet ist. Um welche Sites es sich handelt, ist bislang nicht bekannt. Das Unternehmen verweist lediglich auf die “About Platform”-Seite seines Entwicklerportals. Dort finden sich jedoch wiederum nur allgemeine Regeln zur Datenweitergabe.

Offenbar ist nicht vorgesehen, von Nutzern vorab eine Zustimmung zur Weitergabe der Daten einzuholen. Sie können der Weitergabe jedoch widersprechen. Zu den weitergereichten Informationen gehören der Name, Profilbilder, Geschlecht, Verbindungen und mit anderen geteilte Inhalte. Facebook-Nutzer haben bis 3. April Zeit, die vorgeschlagenen Änderungen zu kommentieren.



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BBC News berichtet: Researchers have produced a mobile phone that could be a boon for prying bosses wanting to keep tabs on the movements of their staff. Japanese phone giant KDDI Corporation has developed technology that tracks even the tiniest movement of the user and beams the information back to HQ.

Die Technik verwendet den Bewegungssensor und vergleichtbestimmte Bewegungsmuster, die das Mobiltelefon aufzeichnet, mit einer Muster-Datenbank. Hierdurch lassen sich an der Art der Bewegung des Handys bestimmte Tätigkeiten identifizieren.



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Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig – sie verletzte das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten löschen lassen.

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Der offene Profilautausch in sozialen Netzwerken widerspricht der Datenschutzidee. Doch gibt es Unterschiede zwischen den Angeboten, wie eine Studie belegt

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