Macher von The Pirate Bay verurteilt
April 17, 2009 | Oliver Wrede | 3 Kommentare
Das Gericht hat sich offenbar nicht weiter auf technische Details des Falls eingelassen und das Urteil gegründet auf die augenscheinliche Intention der vier beklagten, die Website einzig mit der Absicht betrieben zu haben, um die Verbreitung illegaler Kopien zu erleichtern und dabei Gewinne zu erzielen.
Für die “Mithilfe bei der Copyright-Verletzung” wurde jeder der Beklagten zu einem Jahr Haft und ca. $900.000 Dollar Strafe verurteilt.
Die Verurteilten sprechen von einem politisch motivierten Schauprozess – ihr Dienst sei genauso kriminell wie die Post, mit der schliesslich auch Drogen versendet werden.
Einer der Fürsprecher von Pirate Bay, Roger Wallis, befürchtet nun, dass die logische Konsequenz nun eine Fülle von Klagen gegen die Internet Service Provider sein muss, denn diese Stellen ihrerseits die technischen Mittel bereit, die bei den Copyright-Verletzungen benötigt weden.
Aber die vier wollen in Revision gehen und das Urteil anfechten – erst wenn die Revisionsmittel ausgeschöpft sind müssen die Beklagten ihre Strafe antreten.
Mehr bei torrentfreak.com.
Update auch von Spiegel Online: Datenpiraten sollen in den Knast.
Ein Kommentar von mir:
Die Juristen werden sich in den kommenden Tagen sicher mit diesem Urteil befassen. Mein “Menschenverstand” (was selten ein guter Berater in Rechtsfragen ist) sagt mir, dass die beiden Vergleiche (Post, ISP) hinken:
Die Post ist an das Briefgeheimnis gebunden. Würde sie Kenntnis haben vom Inhalt der Sendungen, wären sie ohne Zweifel verpflichtet Straftaten anzuzeigen. Die Leute von The Pirate Bay wußten aber zu jeder Zeit, was auf ihrem System verlinkt wird. “Mithilfe” ist es deshalb, weil die Site selbst keine Kopien von den Medien anfertigte oder bereitstellte.
Bei den ISPs ist es meiner Meinung nach schon was kniffeliger: Auch hier besteht ja ein Unterschied, dass die Provider – anders als die Betreiber von The Pirate Bay – nicht verpflichtet sind die strafrechtliche Bedenklichkeit zu prüfen – und es praktisch auch gar nicht können. Eine Sperrung kann nur erfolgen auf Grund einer Verletzung der AGB (dann durch den Provider selbst und im eigenen Interesse) oder auf Grund einer richterlichen Verfügung (dann führt der Provider diese nur aus).
Kategorien: Copyright, Politik |
Kommentare zu dieser Meldung
3 Kommentare bis jetzt


Was kommt als nächstes? Wir der Google-CEO zu 10 Jahren verurteilt, weil seine Suchmaschine das Finden von Kinderpornografie ermöglicht? Am besten sollte man auch Steve Jobs einbuchten, dafür dass der iPod raubkopierte MP3s abspielen kann.
Ne, ne.
Da fällt mir ein passendes Zitat von German-Bash.org ein:
» Die GEZ schlägt einmal mehr mit ihrer “Logik” zu. Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internetfähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internetanschluss habe.
Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder aber das Gerät ist vorhanden.«
Das Google-Argument (weil man damit ja Torrents finden könnte) ist auch während der Verhandlung aufgekommen. Das wurde insofern abgebogen als dass selbst die Musikindustrie feststellte, dass Google aktiv involviert ist, wenn es um die Verhinderung von Copyright-Verletzungen geht. Zudem ist Google nicht zuvorderst als Plattform zur Verlinkung von illegalem Material angetreten.
Wie im Blog-Post geschrieben hat sich das Gericht vollkommen auf die Intentionen destützt: Und das bestand nach Ansicht des Gerichts ausschliesslich darin Copyrights zu ignorieren.
Hier ist ein Artikel, der das Problem mit Google als das eigentliche Pirate Bay anklagt:
http://www.inquisitr.com/22189/the-pirate-bay-boys-heading-to-jail-and-google-keeps-serving-up-files/